Schuldnerberater fordern Girokonto für jeden

Das P-Konto, ein vor Pfändungen geschütztes Konto mit einem bestimmten Sockelbetrag, den der Schuldner monatlich für sich behalten darf, ist in aller Munde. Nun fordert auch die Thüringer Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für Jedermann.

Schuldnerberater fordern Girokonto für jeden

Die Thüringer Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung sieht, dass Schuldner durch die gesetzliche Neuregelung zum P-Konto, die künftig konkret ansteht, zwar verbesserten Pfändungsschutz erhielte, erklärt Kornelia Parschau, ihres Zeichens Vorstandsvorsitzende. Allerdings stünden die Banken dann noch immer nicht in der Pflicht, ein solches Girokonto auch zu eröffnen.

Ab dem ersten Juli können Verbraucher bundesweit durch das Gesetz zum Kontopfändungsschutz einen Sockelbetrag auf dem Girokonto geltend machen, der nicht gepfändet werden darf. Mit der Kennzeichnung “P-Konto” sind diese Girokonten ausgestattet. Dieser Sockelbetrag ist der Pfändungsfreibetrag, den Gläubiger nicht antasten dürfen. Dass sich die Thüringer Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung mit solchen Forderungen beschäftigt, kommt nicht von ungefähr: Zehn Prozent der Thüringer, die verschuldet sind, besitzen kein eigenes Girokonto, weil sich die Banken nicht zuständig fühlen und die Kontoeröffnung ablehnen. Alljährlich hat die Schuldner- und Insolvenzberatung in Thüringen rund 13.000 Verbraucher, die beraten werden wollen.

Diese Forderungen sind zweifelsfrei ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, die mit der Gesetzgebung grundsätzlich einmal angestoßen wird, denn ohne Girokonto folgt der gesellschaftliche Verfall: Miete kann nicht ab-, Gehalt nicht aufgebucht werden und das Leben kann zur finanziellen Qual werden. Wird das Gesetz beizeiten weiter ausgebaut, wie es die Thüringer Schuldnerberatungsstellen verlangen, können auch verschuldete Menschen wieder ein normales Leben führen und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Hinterlasse eine Antwort