Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, sichert entsprechenden Kontoinhabern einen monatlichen pfändungsfreien Betrag von derzeit 1.028,89 Euro, wenn Unterhaltsverpflichtungen diesen nicht erhöhen. Kontoinhaber haben das Recht, ihr möglicherweise kostenloses Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Ab 01.01.2012 werden ausschließlich Guthaben auf einem P-Konto vor Pfändung geschützt sein.

Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto

Gesetzliche Regelungen für ein Girokonto, welches auf Antrag des Kontoinhabers vorübergehend als P-Konto geführt wird, gibt es seit Sommer 2010. Damit wurde bestehendes Recht bezüglich der Verfahrensweise bei Pfändung von Guthaben auf einem Girokonto vereinfacht, zudem bleibt dem Schuldner automatisch ohne zusätzlichen Gerichtsbeschluss ein Pfändungsfreibetrag von zurzeit 1.028,89 Euro pro Monat.

Das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) hat seinen Praxistest anscheinend so gut bestanden, dass es ab 01.01.2012 alleinig Guthaben in Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrags auf einem entsprechend umgewandelten Girokonto schützen wird. Bei welcher Bank, also ob Direkt-, Filialbank mit Online-Banking oder ohne, der Kontoinhaber sein mutmaßlich bis dahin kostenloses Girokonto führt, ist unerheblich. Selbst eine im Guthaben geführte Kreditkarte mit Girokontofunktion wird auf Antrag des Kontoinhabers als P-Konto geführt. Auch die Herkunft monatlicher Geldeingänge spielt keine Rolle, weshalb Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler ein etwaiges Geschäftskonto vorübergehend ins P-Konto umwandeln können. Die Neueröffnung eines Pfändungsschutzkontos gibt es hingegen nicht, ein bestehendes gratis Girokonto ist alleinige Voraussetzung fürs modifizieren zum P-Konto.

P-Konto

Foto: flickr.com / wfabry

Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto

Gemeinschaftskonten sind weder geschützt, noch können sie als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Hier müssen Kontoinhaber gemeinsames Guthaben auflösen, ein idealerweise kostenloses Girokonto eröffnen und dieses ins P-Konto wandeln. Ab 2012 alleinige Möglichkeit des Kontopfändungsschutzes.

Ein Kommentar zu “Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto”

  1. Wenger sagt:

    Eine Frage, kostet das P-Konto überall monatlich 10,- Euro??? Wer kann mir helfen?

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