P-Konto – Pfändungsschutz Konto
Das P-Konto (eigentlich Pfändungsschutz Konto) ist ein Girokonto, welches den Inhaber vor Pfändungen schützten soll. Dies ist gewährleistet, da das P-Konto einen Pfändungsfreibetrag von 1.028,89 Euro vorsieht. Das P-Konto wurde bereits vor einiger Zeit vorgestellt, allerdings noch nicht offiziell eingeführt.
Mit dem geplanten Pfändungsschutz Konto wäre gewährleistet, dass auch bei Pfändungen ein Betrag zur Existenzsicherung auf dem Konto erhalten bleibt. Bislang wurde das Konto bei Pfändungen automatisch komplett gesperrt, was sich nun mit dem P-Konto ändern sollen. Dies hatte zur Folgen, das Überweisungen und auch Lastschriften, beispielsweise vom Vermieter, von Versicherungen oder sonstigen Unternehmen nicht mehr gebucht werden konnten.
Beispielsweise das Global MasterCard Girokonto, welches für Jedermann – auch bei negativer Schufa – eröffnet wird und für das pro Jahr nur eine Grundgebühr von 68 Euro anfällt. Das Konto, welches von der Schwäbischen Bank mit Sitz in Stuttgart geführt wird und über eine normale deutsche Kontonummer verfügt, kann auf Wunsch in ein P-Konto mit Pfändungsschutz umgewandelt werden. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Über die dazugehörige Prepaid-Kreditkarte kann bargeldlos bezahlt oder Bargeld abgehoben werden.
Anders als manche Leser vielleicht vermutet haben, handelt es sich bei dem Pfändungsschutzkonto allerdings nicht um ein Girokonto, das für Jedermann, insbesondere auch bei negativer Schufa, eröffnet wird. Vielmehr wird auch beim geplanten P-Konto um ein “normales” Girokonto, bei dem die Bank auf Antrag ein Beitrag von mindestens 1.028,89 Euro (bei unterhaltspflichtigen Personen entsprechend mehr) freigestellt wird.
Vielmehr wird es auch zukünftig für Menschen mit negativer Schufa schwer sein, ein Girokonto zu eröffnen. Trotz einer “freiwilligen Selbstverpflichtung” weigern sich noch immer viele Banken, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Doch es gibt mittlerweile auch Ausnahmen, beispielsweise die wirecard bank AG, eine deutsche Direktbank, die speziell für Kunden mit negativer Schufa ein Girokonto auf Guthabenbasis anbietet. Zusätzlich erhält der Kunde eine EC- sowie Prepaid-Kreditkarte.
Ab dem 01.01.2012 wird das P-Konto die einzige Möglichkeit sein, das Konto vor Kontopfändungen bis zum jeweiligen Freibetrag zu schützen. Weiteres in der Meldung vom 30.08.2011.
Weitere Informationen zum “P-Konto” finden Sie auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bundesverband