P-Konto: Girokonto mit Schutz vor Pfändung

Hat ein Girokonten-Inhaber Schulden, so kann der Gläubiger das Konto pfänden, sodass der Schuldner jegliche Handlungsmöglichkeiten und sämtlichen finanziellen Spielraum verlieren kann. Privatinsolvenz oder auch die Aufgabe des Geschäfts durch Konkurs bei Selbstständigen und Freiberuflern können die Folgen sein. Es wird nicht mehr möglich, den Lebensunterhalt, also Miete, Energie und andere fixe Ausgaben zu begleichen. Deshalb ist es nötig, einen gewissen Betrag pfändungsfrei werden zu lassen, um solche Ausgaben zu sichern.

P-Konto: Girokonto mit Schutz vor Pfändung

Die Regierung ist bereits seit Jahren bemüht, solche Situationen zu vermeiden. Mithilfe eines Pfändungsschutzkontos könnte eben das gelingen. Das sogenannte P-Konto könnte ab 2010 kommen; es sorgt dafür, dass der Betrag, den man zum Bestreiten des Lebensunterhaltes einfach braucht, nicht gepfändet werden kann. Ein Girokonto mit Pfändungsschutz also. Ein Gesetzt für das P-Konto liegt bereits vor; ab 2010 tritt es in Kraft.

P-Konto: Wie funktioniert es?

Bislang läuft es so ab, dass Banken den Kunden mit gepfändeten Konten kündigen, vorher wird das Konto allerdings noch gesperrt, sodass der Inhaber keine Chance hat, auf sein eigenes Geld zuzugreifen. Mit einer Kündigung durch die Bank ist es entsprechend schwierig, ein Girokonto bei einer anderen Bank zu bekommen – dabei ist ein Girokonto in der heutigen Zeit einfach unverzichtbar.

Die Neuerung sieht vor, dass jeder Bankkunde bei seiner Bank oder Sparkasse ein P-Konto verlangen darf. Monatlich sind dann 985,15 Euro pfändungsfrei – ein guter Betrag, um den Lebensunterhalt zu bestreiten; es gibt nicht wenige Menschen, die weniger als diesen Betrag verdienen! Es reicht jedenfalls, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und sich vor der Privatinsolvenz oder dem geschäftlichen Konkurs zu schützen.

Im Rahmen dieses finanziellen Spielraums kann der Konteninhaber dann Barabhebungen und Überweisungen tätigen. Unterhaltspflichtige haben die Möglichkeit, zusätzlich 370,76 Euro für Erwachsene und 206,56 Euro für Kinder pfändungsfrei zu machen. Der monatliche Pfändungsfreibetrag ist auf den Folgemonat übertragbar, wenn nicht der volle Rahmen ausgeschöpft wird.

2 Kommentare zu “P-Konto: Girokonto mit Schutz vor Pfändung”

  1. Dr. Peter R. Huhle sagt:

    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und benötige dringend ein Girokonto für die monatliche Gehaltsüberweisung. Mein Arbeitgeber führt monatlich die über dem Freibetrag liegende Summe an den Insolvenzverwalter ab. Ich bitte um Informationen zur Lösung meines Problems. Vielen Dank

  2. Vincent sagt:

    Das P-Konto gibt es leider noch nicht, da das Gesetz er 2010 in Kraft tritt. Allerdings ist es bereits jetzt möglich, ein Girokonto ohne Schufa zu eröffnen. Weitere Details hierzu und die Empfehlung einer Bank, die ein solches Konto anbietet, finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nur wenige Banken ein solches Konto eröffnen.

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