P-Konto ab Juli erhältlich

Es wird endlich konkret: Hierzulande wird das P-Konto, das pfändungsfreie Konto, ab Juli erhältlich sein. Das bedeutet, dass das Existenzminimum, kalkuliert vom Gesetzgeber, vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt wird. Bislang konnte das komplette Guthaben auf dem Girokonto verpfändet werden und der Kontoinhaber hatte unter Umständen keine Möglichkeit, auf Geld zuzugreifen. Nur beim Vollstreckungsgericht konnte der Pfändungsschutz beantragt werden, was zum einen lange dauerte und zum anderen aufwendig war.

P-Konto ab Juli erhältlich

Bis zu 985,15 Euro besteht nun Pfändungsschutz. Ist der Kontoinhaber unterhaltspflichtig, ergibt sich: Für eine Person 1.533,91 Euro, für zwei Personen 1.562,47 Euro, für drei Personen 1.769,03 Euro und für vier Personen 1.975,59 Euro. Diese Beträge sind ohne Antrag pro Kalendermonat pfändungsfrei. Weitere Gelder können durch eine Bescheinigung zusätzlich pfändungsfrei gestellt werden; etwa wenn Unterhaltspflichten bestehen oder der Kontoinhaber in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Sozialleistungen bezieht. Wird in einem Monat nicht das komplette Guthaben verbraucht, wird es auf den nächsten Monat übertragen.

Jedes gängige Girokonto lässt sich in ein P-Konto umwandeln. Aber: Das gilt nur für jene, die bereits ein Girokonto haben, denn auf Girokonten besteht kein Rechtsanspruch. Pro Person kann es nur ein P-Konto geben, was über eine Schufa-Abfrage geprüft wird. Weiter darf das P-Konto nur von einer Person geführt werden. Ehepartner müssen also beispielsweise ein neues Girokonto für jeden einzelnen einrichten; diese können dann zum P-Konto umgewandelt werden.

P-Konto ab Juli erhältlich

Konkret wird auch das Konto der Global MasterCard Premium als P-Konto verfügbar sein. Damit ist die Teilnahme am Zahlungsverkehr gesichert und weder Schufa-Abfrage noch -Eintrag erfolgen. Die Global MasterCard Premium wird sowohl für Bestands- als auch für Neukunden als P-Konto zur Verfügung gestellt.

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