Lehman-Pleite: Urteil im Sinne der Opfer gesprochen
Die Lehman-Pleite hat nicht nur Wut und Frust hinterlassen, sondern auch Opfer, die ihr Vermögen verloren. Nun hat das Hamburger Landgericht ein Urteil für einen konkreten Fall gesprochen: Der Käufer der Zertifikate erhält Schadenersatz in voller Höhe. Verantwortlich gemacht wird die Hamburger Sparkasse (Haspa), die durch Fehlberatung dazu gekommen sei, die Lehman-Brothers-Zertifikate an einen 64-jährigen pensionierten Lehrer zu bringen.
Die Richter argumentierten in ihrem Schlusswort, dass die Haspa sich im Falle einer Fehlberatung in zwei Punkten schuldig gemacht hätte, sodass dem 64-Jährige eine entsprechene Entschädigung zusteht. Er hatte Zertifikate für 10.000 Euro gekauft, die allerdings seit der Insolvenz der US-Investmentbank im September 2008 keinen Wert mehr haben.
Der Mann hatte Klage eingereicht, denn die Haspa hatte verpasst, ihm mitzuteilen, dass die Zertifikate nicht innerhalb der deutschen Einlagensicherung abgesichert sind. Weiter argumentierten die Richter, die Bank habe nicht mitgeteilt, dass ein “wirtschaftliches Eigeninteresse” bestünde; sie betonten dabei: “Diese Interessenlage begründet in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht”. Das Eigeninteresse der Hamburger Sparkasse bestand darin, dass sie eine größere Menge der Zertifikate gekauft hatte. Hätte sie diese nicht weiterverkauft, wären sie gegen Abschlagszahlungen an Lehman zurückgegangen.
Lehman-Pleite: Die Reaktionen der Beteiligten auf das Urteil
Die Reaktionen der Beteiligten sind auf beiden Seiten nachvollziehbar, wenngleich wohl die Reaktion des ehemaligen Lehrers und Geschädigten freudiger erscheint: “Ich bin glücklich und gleichzeitig ein bisschen überrascht.” Die Haspa ihrerseits plant schon die Berufung: Eine Sprecherin meinte, die Richter hätten in ihrer Entscheidung “rückwirkend Pflichten für Banken festgeschrieben, die es vorher nicht gab.” Darüber lässt sich wohl streiten; Falschberatung durch wirtschaftliches Eigeninteresse durften Banken auch schon vorher nicht ausüben.
Deutschlandweit gibt es zwischen 30.000 und 50.000 Opfer durch die Lehman-Zertifikate. Das Landgericht Hamburg habe laut einer Sprecherin aktuell mindestens 25 Fälle zu verhandeln; in vielen weiteren Städten wurden bereits Verfahren gegen die Banken eingeleitet. Das Urteil des Landgerichts Hamburg könnte wegweisend für weitere Verhandlungen werden, sodass die Opfer durchaus hoffnungsvoll sein könnten.
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