Kein Girokonto für Abo-Fallen

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschied die Klage eines Anwalts aus Osnabrück zugunsten der Sparkasse: Besteht der Verdacht, dass ein Girokonto nur eröffnet werden soll, weil es einem rechtswidrigen Zweck zugute kommt, dürfen Banken und Sparkassen die Eröffnung des Girokontos verweigern.

Ein Gerichtssprecher teilte diesen Beschluss am Montag, den 21. Juni 2010 mit. Der Kläger soll dem Gericht zufolge Entgelte für Software-Downloads im Internet verlangt haben. Diese Software sei auf anderen Seiten kostenlos zu finden – und für die Entgelte wollte der Anwalt ein Girokonto bei der Sparkasse einrichten. Schon indem sich der User auf der Internetseite anmeldet, erfolgt der Vertragsabschluss – und dadurch könnten der Sparkasse Imageschäden passieren, sodass diese die Kontoeröffnung ablehnte.

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