Gesetzliche Einlagensicherung steigt auf 100.000 Euro

In Deutschland wird die gesetzliche Einlagensicherung ausgebaut, so teilte die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) mit. Laut EdB soll ab dem 31. Januar 2011 ein Schutz der Einlagen von 100.000 Euro pro Kunde bestehen. Damit verdoppelt sich der bisherige Betrag von 50.000 Euro.

Gesetzliche Einlagensicherung steigt auf 100.000 Euro

Die Anhebung der gesetzlichen Einlagensicherung wurde bereits im Jahr 2009 vom Gesetzgeber beschlossen und ist deshalb kein spontaner Beschluss. Generell bezieht sich die Einlagensicherung auf Spar-, Termin- und Sichteinlagen wie Girokonten, Tagesgeld und Festgeld sowie Sparbriefe, die auf den Namen des Besitzers ausgestellt sind und laufen. Dabei werden von der gesetzlichen Einlagenversicherung keine Inhabereinlagenzertifikate oder Inhaberschuldverschreibungen abgedeckt. Außerdem besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn die Einlagen nicht auf Euro oder auf die Währung eines anderen Mitgliedslandes der EU lauten. Auch künftig sind für Ansprüche, die über 100.000 Euro hinausgehen, weiterführende Einlagensicherungssysteme zuständig. In diesem Fall muss die insolvente Bank einer solchen Einrichtung angehören. Zahlreiche private Banken gehören dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken an, bei dem pro Kunde 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank abgedeckt werden.

Gesetzliche Einlagensicherung steigt auf 100.000 Euro

Die Anhebung der gesetzlichen Einlagensicherung um das Doppelte der bisherigen Höhe ist für die Bankkunden von großem Vorteil. Die Einführung ist auch den Lehren geschuldet, die im letzten Jahr aus der Finanzkrise gezogen wurden. Sollte eine Bank pleite gehen und eine Insolvenz anmelden, wird der Bankkunde mit der erhöhten Einlagensicherung im Jahr 2011 besser versorgt sein als noch im Jahr 2010.

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