Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer (fälschlicherweise auch Abgeltungssteuer) ist eine ab dem 01.01.2009 erhobene Steuer auf Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG. Die Abgeltungsteuer ist dabei unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz und wird direkt von den Banken abgeführt. Allerdings können bis zu einem Gesamtbetrag von 801 Euro so genannte Freistellungsaufträge erteilt werden, da bis zu dieser Grenze keine Steuern anfallen.