Rechtsanspruch auf Girokonto eventuell bald Realität
Rund 500.000 Bundesbürger leben derzeit „ganz in bar“, also ohne Girokonto. Die EU-Kommission diskutiert derzeit, Banken gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, jedem Deutschen ein Girokonto zu ermöglichen.
Rechtsanspruch auf Girokonto eventuell bald Realität
Ver- und Überschuldung ist der häufigste Grund, weshalb Bundesbürger ihr Girokonto verlieren. Infolge ihrer Schulden ist es schwer, ein alternatives Bankkonto abzuschließen, wenngleich mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bereits eine kleine Hürde genommen wurde. Dennoch: Es gibt keine Verpflichtung für Geldinstitute, Kunden ein Girokonto zu gewähren.
Deutschlandweit soll es 500.000 Menschen so gehen, dass sie kein Girokonto eröffnen können. Die Folge: Arbeitgeber haben keine Stelle, an die sie Geld überweisen können, Verpflichtungen wie Miete oder Strom müssen bar beglichen werden. Sozialer Ausschluss ist die Konsequenz. Binnenmarktkommissar Michel Barnier plant nun, die Banken in die gesetzliche Pflicht zu nehmen, jedem Bundesbürger den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll noch 2012 folgen.
Rechtsanspruch auf Girokonto eventuell bald Realität
Gegen den Vorwurf, das „Girokonto für jedermann“, eine theoretische Selbstverpflichtung seitens der Geldinstitute, wäre unzureichend umgesetzt, wehren sich die Geldhäuser: In einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft heißt es, jeder Antragsteller, der bislang über kein Girokonto verfügt, könne eines einrichten lassen; eine entsprechende Gesetzgebung sei unnötig. Weiter werden die Zahlen der EU-Kommission angezweifelt: 2.500 Menschen gäbe es laut der Kreditwirtschaft, die deutschlandweit kein Girokonto besäßen. Die Bundesagentur für Arbeit, die 2011 Kosten von 10,86 Millionen Euro zu tragen hatte, um 1.529 Millionen Transaktionen an Empfänger ohne Bankverbindungen tätigen zu können, steht auf der Seite der EU-Kommission.
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