Urteil: Sparkasse muss Konto für NPD führen

Eine Sparkasse im Kreis Steinfurt versuchte, der rechtsextremen Partei NPD das Girokonto zu verweigern. Daraufhin zog die NPD vor Gericht – und gewann den Prozess: Die NPD ist berechtigt, ihr Partei-Girokonto bei dieser Sparkasse zu führen, so entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts in Münster.

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass die Partei einen Anspruch auf die Eröffnung des Girokontos habe, denn als Partei sei man darauf angewiesen. Die Richter empfanden den Ausschluss der Sparkasse als “unzulässige Diskriminierung” einer politischen und legalen Partei, was ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darstelle – schließlich unterhielten auch andere Parteien bei dem Geldinstitut ihre Konten.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Gerichtssprecher erklärte, dass es die Sparkasse in nächster Instanz noch mal probieren wolle; das Geldinstitut überprüft die Möglichkeiten einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster.

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