Bundesbank Girokonto: Versicherungskonzern verzichtet auf Rechtsstreit

Das Verwaltungsgericht der Stadt Frankfurt hat in einem Urteil beschlossen, dass die Bundesbank nicht der Pflicht unterliegen kann, für Versicherungsunternehmen ein Girokonto einzurichten. Die Talanx-Gruppe, der betreffende Versicherungskonzern, hat beschlossen, keine weiteren rechtlichen Schritte zu gehen. Eine Sprecherin des Versicherungskonzerns sagte dazu: “Nach ausführlicher Auswertung des Urteils hat Talanx beschlossen, nicht in Berufung zu gehen und die Sache nicht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu tragen.” Die Bundesbank hat bislang noch nicht Stellung genommen.

Bundesbank Girokonto: Was steckt dahinter?

Talanx ist ein Versicherungskonzern, dem unter anderem die Hannover Rück und die HDI-Gerling angehören. Die Versicherungsgruppe hatte versucht, ein Girokonto bei der Bundesbank zu bekommen. Begründung: Ein “normales” Geschäftskonto sei nur unzureichend durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Man wollte ein insolvenzsicheres Konto eröffnen – und zwar bei der Bundesbank. Diese wiederum lehnte das Gesuch der Talanx Gruppe ab, was nun durch das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt werden konnte.

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