Höhere gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung wird sich zum ersten Juli 2009 auf 50.000 Euro erhöhen; innerhalb dieser Summe sind Sicht-, Spar- und Termineinlagen (z.B. Tagesgeld, Festgeld oder aber auch das Girokonto-Guthaben) dann zu hundert Prozent abgesichert. Entstanden ist diese Überlegung der Bundesregierung durch die Finanzkrise und die daraus folgenden Bankenpleiten. Dies hat zu Verunsicherungen beim Kunden geführt, sodass das Anlegerkapital deutlich gesunken ist. Ein Schutz bestand schon vorher, dieser wird allerdings zum ersten Juli durch die gesetzliche Einlagenversicherung ausgeweitet.

Mit einer Anhebung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro kann der Anleger die höhere Einlagensicherung nutzen, um sein Geld sicher zu wissen. Die höhere Einlagensicherung verzichtet auf die bisherige zehnprozentige Selbstbeteiligung. Das bedeutet: Der Anleger hat einen hundertprozentigen, nicht nur einen neunzigprozentigen Schutz auf seine Einlage. Zuständig für die Auszahlung einer Entschädigung bei Bankenpleite ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die die Entschädigungsfrist von urpsrünglich drei Monaten auf höchstens dreißig Tage verkürzt hat.

Noch höhere Einlagensicherung ab 2011

Der Bundestag hat in seinem Gesetz beschlossen, dass es ab 2011 eine noch höhere Einlagensicherung von 100.000 Euro geben solle. Neben diesen gesetzlichen Einrichtungen gibt es im Übrigen auch freiwillige Sicherungssysteme. Daran arbeiten beispielsweise der Bundesverband deutscher Banken, der Bundesverband öffentlicher Banken sowie der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppen. Hierbei wird der Rest des Sparguthabens bei einer Bankenpleite abgesichert.

Höhere Einlagensicherung: Was wird geschützt?

Girokonten, Tages-, Termin- und Festgeldkonten, Sparbücher und Sparbriefe sind geschützt, während Aktien und Fondsanteile weiterhin ohne Schutz dastehen. Weiter gibt es eine Staatsgarantie, die sogenannte “Merkel-Garantie” für private Bankeinlagen.

Auch ausländische Kreditinstitute, die hierzulande Tochtergesellschaften haben, können die höhere Einlagensicherung nutzen. Darunter beispielsweise die Cortal Consors S.A, die ein attraktives Tagesgeld-Angebot offeriert. Der Mutterkonzern sitzt in Frankreich und auch deutsche Kunden haben eine gesetzliche Mindestabsicherung von 70.000 Euro. Weiter ist Cortal Consors freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds vom Bundesverband deutscher Banken e. V.

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