Urteil: Bank haftet für durch Phishing-Attacken entstandene Schäden

Wie das Amtsgericht Wiesloch (Az. 4C57/08) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschied, haftet eine Bank unter Umständen für durch so genannte Phishing-Attacken entstandene Schäden. Obwohl auf dem PC des Bankkunden in diesem Fall eine Antiviren-Software installiert war, befand sich auf diesem dennoch ein so genannter Keylogger, ein Programm, dass die Eingaben des Benutzers aufzeichnet und weiterleitet. So konnten die Betrüger eine Überweisung über rund 4.000 Euro durchführen. In der Urteilsbegründung schrieben die Richter: “Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrags trägt die Bank.”

Möglicherweise entscheiden in Zukunft weitere Richter für die Kunden, was zu einer noch größeren Verbreitung des Online-Bankings führen könnte.

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