Rechtliche Grundlagen für ein Jugendkonto
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist für Verträge (auch Girokontovertrag) immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Meist sind das die Eltern oder ein Vormund. Im BGB sind diese Regelungen nachzulesen. In Verbindung mit diesem Gesetz steht der Taschengeldparagraf, der eine Ausnahme beinhaltet. Kaufverträge der Kinder erlangen Gültigkeit, sollte das dafür eingesetzte Geld den Kinder zur freien Verfügung überlassen worden sein. Das ist bei Taschengeld oder einer Ausbildungsvergütung der Fall. Die Verwendung muß jedoch altersangemessen und im vernünftigen Rahmen sein. Ist das wiederum nicht der Fall, sind auch diese Geschäfte unwirksam, solange bis die Eltern dem nicht ausdrücklich zustimmen. Weiterlesen »
Postbank Giro plus: Kontoeröffnung seit August mit Startguthaben
Ab sofort sichert die Postbank Giro plus-Aktion allen Neukunden bei Kontoeröffnung ein reizvolles Startguthaben. Zudem macht die Verlängerung der erfolgreichen Kampagne „3,33 % aufs Tagesgeld“ das kostenlose Girokonto der Postbank noch attraktiver.
Postbank Giro plus: Kontoeröffnung seit August mit Startguthaben
Auf dem zum kostenlosen Girokonto Postbank Giro plus gehörenden Tagesgeldkonto werden Einlagen bis 24.999,99 Euro mit Top-Zinsen von 3,33 Prozent für sechs Monate ab Kontoeröffnung garantiert. Diese erfolgreiche Kampagne hat die Postbank kurzfristig bis 31.08.2011 verlängert und zusätzlich mit attraktivem Startguthaben nochmals Bonus obendrauf gepackt. Weiterlesen »